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Im Falle des Todes
Buddhisten wissen aus der ersten der edlen Wahrheiten, dass der Tod ein Teil des Lebens ist und nicht nur Alte und Schwerkranke mit ihm konfrontiert werden. Auch junge Menschen können durch einen Arbeits- oder Verkehrsunfall, durch einen Herzinfarkt oder eine kurze, tückische Krankheit jäh aus dem Leben gerissen werden. Es ist daher durchaus angebracht, sich über die mit dem Ableben zusammenhängenden Konsequenzen Gedanken zu machen. Dieser kleine "Leitfaden" soll einige Hinweise und Tipps geben.
In der europäischen Gesellschaft werden die nächsten Angehörigen (Ehepartner, Lebensgefährten, Eltern, Geschwister, Kinder) oft keine Buddhisten sein. Sie sind daher mit den buddhistischen Riten und Gebräuchen nicht vertraut. Dies sollte unbedingt berücksichtigt werden.
Aber selbst wenn die nächsten Angehörigen der buddhistischen Religion angehören, sollten einige Vorkehrungen für den Fall des Ablebens und für eine buddhistische Bestattung getroffen werden.
Jede Buddhistin, jeder Buddhist, der eine buddhistische Bestattungszeremonie wünscht, sollte diese s c h r i f t 1 i c h verfügen. Dieses Schriftstück sollte sodann bei einer vertrauenswürdigen Person hinterlegt werden. Eine Kopie ist an den zuständigen Tempel oder die zuständige Gemeinschaft zu senden.
Die nächsten Verwandten - ob buddhistisch oder nichtbuddhistisch - sollten r e c h t z e i t i g in Kenntnis gesetzt werden, dass man eine buddhistische Bestattung wünscht. Es soll ihnen Name, Adresse und Telefonnummer des Priesters oder Laiengemeinde-Vorsitzenden genannt werden, damit sie sich im Ablebensfall unverzüglich mit ihm/ihr in Verbindung setzen können.
Es ist eine angemessene Summe bereitzustellen, aus der die Anreisekosten des Geistlichen, sowie eventuelle Übernachtungs- und Verpflegungskosten beglichen werden können.
Es ist eine schriftliche Verfügung zu treffen, ob man erdbestattet oder verbrannt (Kremation) werden möchte. Beide Bestattungsarten sind im Buddhismus möglich und widersprechen nicht dem Geist der Lehre.
Es ist Angehörigen oder Freunden mitzuteilen, ob man eine buddhistische Grabgestaltung wünscht und wie diese aussehen soll, z.B. Anbringen eines buddhistischen Symbols (Dharmacakra, "Rad der Lehre", Buddhakopf etc.) auf der Grabplatte oder dem Grabstein. Eventuell ist eine Erkundigung bei der örtlichen Friedhofsverwaltung einzuholen, ob irgendwelche Einwände gegen eine solche Grabgestaltung bestehen. Die verschiedenen Friedhofs- und Gräberordnungen variieren oft von Bundesland zu Bundesland und sind nicht einheitlich geregelt.
Wenn man einer buddhistischen Vereinigung oder einem buddhistischen Tempel etwas vermachen möchte (Bücher, Devotionalien, Immobilien, Bargeld) ist das in einem Testament festzulegen und dieses bei einem Notar oder Rechtsanwalt zu deponieren. Dieser rechtliche Schritt ist besonders dann zu empfehlen, wenn es sich um größere Werte handelt. Die als Erbe ausersehene Gemeinschaft ist zu verständigen, dass zu ihrem Gunsten beim Notar XY (Name und Adresse) eine freiwillige Verfügung hinterlegt wurde. Der Inhalt des Testaments braucht nicht mitgeteilt zu werden.
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